Windmühlen bei Passow
Windmühlen bei Passow

Gesetzliche Grundlagen und lohnt ein Kampf gegen Windmühlen?

Zusammenfassung

Die Kraftwerke auf der Basis von Braunkohle und Atomkraft z.B. werde durch den Staat und dadurch durch die Bevölkerung so subventioniert, dass die Betreiber sich nicht bzw. nur sehr wenig um die Kosten für die Entsorgung des Atommülls bzw. um die Rekultivierung der ehemaligen Tagebaue kümmern müssen. Bei Windenergie sieht es etwas güntiger aus. Aber auch hier macht die Politik viele Fehler aus meiner Sicht, worauf ich im Folgenden näher eingehen werden.

 

Hier habe ich mich mal etwas intensiver mit Fragen zur Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern und natürlich in Gadebusch beschäftigt. Im folgenden wird beschrieben, in welchen Gremien und durch wen die Gebiete für Windparks bestimmt werden, wie die Entscheidungsprozesse verlaufen, welche Entscheidungskriterien gelten, wo die uns betreffenen Gebiete sind, wer sich z.B. wie mit Windenergie beschäftigt usw. usf. Interessant sind auch erstellte Gutachten. Schauen sie einfach rein, auch wenn es etwas länger dauert. Auf wichtige Adressen können sie über Links zugreifen. Die aus meiner Sicht wichtigen Dokumente habe ich letzten Abschnitt zum Download bereitgestellt.

Mein Fazit kommt weiter unten und ist leicht hervorgehoben. Sie werden es finden!

H.Meyer

Verantwortlich in Mecklenburg-Vorpommern

Verantwortlich für die Energiepolitik ist die Bundesregierung. Diese gibt das Ziel vor. Verantwortlich für den konkreten Weg zu diesem Ziel ist unsere Landesregierung. Eine detailierte Unterscheidung möchte ich an dieser Stelle nicht treffen, dafür sind eher Rechtanwälte da.

Die großen Parteien im Mecklenburg-Vorpommern (MV) haben sich den alternativen Energie und hier insbesondere der Windenergie verschrieben. Die Gründe hierfür sind mir nicht ganz klar, da Windenergie ja keine Alternative darstellt, denn

  • es müssen immer für den Fall einer Flaute Ersatzkraftwerke vorhanden sein, also die Klimafreundlichkeit ist eine Farce,
  • die Kosten, die auf alle Bewohner über die Stromkosten umgelegt werden müssen sind riesig,
  • es gibt (noch) keine Speichermöglichkeiten für Elektroenergie und oftmals ist nicht einmal der Abtransport des Stromes geklärt,
  • die ländliche Bevölkerung ist oft/meist dagegen, wenn in ihrer Nähe Windkraftanlagen aufgestellt werden.

Aber es gibt offensichtlich eine mächtige „Windlobby“.

Zuständig ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, dem aktuell (März 2016) Herr Pegel als Minister vorsteht.

Für die Gebiete, in denen Windmühlen aufgestellt werden dürfen, sind Regionale Planungsverbände zuständig, die dem Ministerium unterstellt sind, nicht den Landkreisen.

Verantwortlich in Westmecklenburg

Für uns als Gadebuscher ist der Regionale Planungsverband Westmecklenburg (RPV) für die Auswahl der Windenergieeignungsgebiete verantwortlich. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • Landkreis Nordwestmecklenburg: 9 Mitglieder,
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim: 16 Mitglieder,
  • Stadt Schwerin:                        10 Mitglieder,
  • Stadt Wismar:                            5 Mitglieder,
  • Stadt Parchim:                           2 Mitglieder,
  • Stadt Hagenow:                          2 Mitglieder,
  • Stadt Ludwigslust:                      2 Mitglieder,
  • Stadt Grevesmühlen:                  2 Mitglieder.

Der Schlüssel ist abhängig von der Einwohnerzahl (1 Mitglied pro angefangene 10.000 Einwohner) und wurde vom Ministerium festgelegt. Jeder kann selbst entscheiden, wie gut Gadebusch und insbesondere die betroffene Landbevölkerung hier vertreten sind. Wählbar ist dieses Gremium nicht durch die Bevölkerung, sondern die Vertreter werden durch die Kreis- bzw. Stadtparlamente bestimmt..

Vom RPV wurde 2011 ein Regionales Raumentwicklungsprogramm (RREP) erstellt. Im Absatz 6.5 wird die „Energie“ behandelt. Und die dort wichtigste Art der Energieerzeugung ist die Windenergie. Als Einführung steht dazu folgendes:

„Zur Sicherung einer räumlich geordneten Entwicklung werden Eignungsgebiete Windenergieanlagen ausgewiesen. Die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen und der Ersatz sowie die Erneuerung bestehender Anlagen sind ausschließlich innerhalb der Eignungsgebiete Windenergieanlagen zulässig. Innerhalb der Eignungsgebiete Windenergieanlagen dürfen keine der Windenergienutzung entgegenstehende Nutzungen zugelassen werden.

In Ausnahmefällen dürfen Windenergieanlagen außerhalb von Eignungsgebieten errichtet werden, wenn dies zu Forschungs- oder Erprobungszwecken eines raumansässigen Windenergieanlagenherstellers erforderlich und durch besondere Standortanforderungen begründet ist. Ein Raumordnungsverfahren für den Standort ist durchzuführen“

 

Wo dürfen jetzt solche Eignungsgebiete Windenergieanlage entstehen? Das Kapitel 6.5 des Regionalen Raumentwicklungsprogramm wurde im Januar 2016 aktualisiert. Insbesondere ging es in der Neufassung um den Kriterienkatalog, der sich am Schluß dieser Seite befindet und um mögliche WIndeignungsgebiete.

Ich habe die den Regionalen Raumentwicklungsplan gelesen einschließlich seiner Anhänge usw. Ich hatte den Eindruck, dass dieser für die Windmühlenhersteller und -betreiber geschrieben wurde. Für Einschränkungen wurde sich faktisch entschuldigt. Oder es scheinen die Autoren davon auszugehen, dass alle Bewohner von MV unbedingt Windmühlen überall gebaut haben wollen.

Betrieb von WIndanlagen und das Bürgerbeteiligungsgesetz

Bevor die vorgeschlagenen Windeignungsgebiete überhaupt durch den Regionalen Planungsverband veröffentlicht werden, stehen die potentiellen Windparkbetreiber bereits vor der Tür, d.h. sie kontaktieren die Bürgermeister, Bauausschussmitglieder, Landbesitzer usw. und machen schon jetzt große Versprechungen. In Gadebusch sollte z.B. der Burgsee in Ordnung gebracht werden, die Stadt sollte Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe erhalten, die jähliche Pacht für die Landbesitzer wird angedeutet, die Belastung durch Windräder kleingeredet bzw. nicht erwähnt usw. usf. (Ich war einmal dabei!) Schnell werden dann Vertreter der Stadt oder Landbesitzer verdächtigt, korrupt zu sein, nur weil sie mal zuhören. Bei den "Windhunden" handelt sich übrigens nicht unbedingt um Leute aus MV.

Es werden auch seriöse Angebote gemacht, dass Kommunen sich an den Kosten zu beteiligen und um dann auch den Gewinn zu teilen. Das erfordert aber oft Geld und Vertrauen, beides ist nicht immer vorhanden. Interessant ist die Arroganz dieser Leute, "es wird ja sowieso alles ohne euch entschieden"!

 

Die Betreibergesellschaften lassen dann nach der Genehmigung die Windmühlen mit ihren riesigen Fundamenten und den befestigten Wegen aus möglichst billigem Material (in Neuendorf wurde anfangs versucht, mit umweltbesastenden Materiel zu arbeiten!) bauen. Der Elektroanschluss ist oft nicht so wichtig, die zuständigen Firmen wissen oft eh nicht, wohin mit dem Strom.

 

Und dann fließt Geld. Die jährliche Pacht pro Windrad beträgt ca. 10.000 € bis 20.000 €. Der Bürgermeister von Gadebusch erzählte in einer Versammlung am 21.04.2016 von Summen bis zu 80.000 € peo WIndmühle und Jahr. Auf jeden Fall ist dies für die Landbesitzer wie ein Lottogewinn und z.B. Genossenschaften müssen im Interesse ihrer Mitgleider da einfach zuschlagen. Die Betreiber bekommen es oft durch legale Trick so hin, dass wenig oder keine Steuern gezahlt werden. Über die Gewinne der Betreiber kann ich nichts sagen, ich weiß es nicht. Ich weiß aber, das viele versuchen, da mitzutun, also scheint es sich zu lohnen. Und die Lobby ist groß, sehr groß. (Vergleiche die eingebauten Links auf dieser Seite)

 

Das Bürgerbeteiligunggesetzt in MV sieht jetzt vor, dass die Betreiber von Windanlagen 20% der Anteile an der Windenergieanlage zum Kauf anbieten. Der Kaufpreis entspricht nicht dem Marktpreis, sondern bestimmt sich durch den Sachwert der Anlage und der "quotalen Beteiligung am Eigenkapital der Gesellschaft". Kaufberechtigt sind die betroffenen Kommunen und Einwohner, die ihren Wohnsitz bereits länger als 3 Monate in einem Abstand von maximal 5 km von der Windanlage haben. Dies ist ein ähnliches Modell, wie es das in Dänemark schon länger gibt. In Dänemark gibt es noch Wertverlustentschädigungen, dass ist bei uns nicht vorgesehen. Offensichtlich ist das Gesetz dafür gedacht, den betroffenen Bürgern eine Entschädigung zu geben, auch weil sich Widerstand regt in M,, setzt aber vorhandenes Kapital voraus. (Kann man sich vielleicht ja leihen?) Obwohl das Ganze nur ein kleines Stück Entschädigung bietet, und dem Widerstand vieler Bürger geschuldet ist, läuft die Windbranche schon lange Sturm dagegen. Ich verweise hier auf einen Artikel in der SVZ vom 17.01.2016 oder auf einen Artikel vom Herrn Geßner (von der Rechtsanwaltkanzlei Dombert) in der "EnergieSpektrum", der weiter unten zum Download bereitsteht. Wer mehr über die Windenergiebetreiber wissen möchte, schaue auch mal auf die Seiten des Bundesverbandes für Windenergie (BWE).

Für mich bleibt die Frage,

 

Wer schützt den betroffenen Bürger, der durch die Windenergieanlagen praktisch enteignet wird, da sein Besitz wesentlich an Wert verliert.

 

Ich sehe (zähneknischend) ein, es ist die Aufgabe eines Unternehmers, seinen Gewinn zu maximieren, aber ich fordere auch, es ist die verdammte Aufgabe der Politik, die Bürger vor Ausuferungen zu schützen!

Windeignungsgebiete bei Gadebusch

Für Gadebusch relevant sind folgende Windeignungsgebiete:

  • bestehender Windpark zwischen Passow (B 208), Vietlübbe und Gadebusch, ist nicht auf der Karte gekennzeichnet, da es schon alt ist, aber die 10 Windräder drehen sich und sind gut sichtbar. Dieser Windpark könnte laut Karte erweitert werden.
  • bestehender Windpark im Dreieck Badow, Neuendorf und Pokrent, Bezeichnung 08/16, Wenn ich richtig gezählt habe, drehen sich hier 13 Windräder in ca. 200 m Höhe, gut sichtbar von Gadebusch aus, vor allem nachts.
  • geplanter (und größter) Windpark links und rechts der B 104 bei Wakenstädt, auf und neben dem Schlachtfeld von 1712, Bezeichnung 07/16, schlimmer geht es nicht!
  • geplanter Windpark an der B 208 zwischen Dorf Ganzow und Roggendorf, ist ca. 2,5 km von meinem Gehöft entfernt. Der Windpark liegt direkt am Biosphärenreservat Schaalsee. das Schild steht am Wald an der B 208. Das Gebiet widerspricht damit den Kriterien des Planungsverbandes!

Das ist doch recht viel an Windmühlen,

 

Für mich sind wir als Gadebuscher dann damit richtig gut eingekesselt!

Entscheidungsprozess für die Genehmigung der Eignungsgebiete

Ausgangspunkt ist das Regionale Raumentwicklungsprogramm, erstellt vom Regionalen Planungsverband Westmecklenburg. Dieses Dokument und auch die Neufassung des Abschnitts 6.5 können sich sich weiter unten Runterladen. Dort finden sie auch Dokumente zum Regionalen Planungsverband wie Satzung, Vorstand, Mitglieder. VoEnde Februar bis zum 31.Mai 2016 sind nun alle Kommunen und EInzelpersonen aufgefordert, ihre Meinung zu dem Plan zu sagen. Im Prinzip geht es darum, wer durch den Plan verletzte Kriterien findet. Die Idee ist, dass der Plan auf Grund dieser Wortmeldungen ggf. mehrfach überarbeitet wird. Die Kriterien sind nicht verhandelbar.

 

ABER: Die Kommunen und die Einzelpersonen können letztlich nicht mitentscheiden, ob und wo Windparks gebaut werden. Der Regeionale Planungsverband Westmecklenburg hat ein Gutachten erstellen lassen zu der Frage, ob es möglich ist, Kommunen und Einzelpersonen bei der Entscheidung über Eignungsgebiete mitentscheiden zu lassen. Das Gutachten wurde an die Rechtsanwaltkanzlei Dombert aus Potsdam vergeben. Diese Kanzlei hat laut der angegebenen Referenzen zwar noch keine WIndkraftgegner vertreten, aber sehr viele Windanlagenhersteller und Institutionen verschiedener Landesregierungen in Deutschland gegen Windkraftgegner. Entsprechend fiel auch das Gutachten aus: Kommunen und Einzelpersonen dürfen (!) nicht mitentscheiden. (Auch das Gutachten kann runtergeladen werden)

Der "Freie Horizont", eine Interessenvertrtung vieler WIndkraftgegner aus dem Osten unseres Bundeslandes hat mit einer Unterschriftensammlung versucht, die Landesregierung zu bewegen, den Mindesabstand zu den inzwischen über 200 m hohen WIndrädern auf das 10-fache der Höhe zu verändern (Aktuell beträgt er das 7-fache der Höhe). Kein Abgeordneter hat dem zugestimmt. In Gadebusch bildete sich vor einiger Zeit die "Interessengemeinschaft "Gemeinsam gegen den Wind", die gegen einen Windpark vor den Toren von Gadebusch kämpft. Sie hatten auch schon die Zusage von Herrn Sellering (Ministerpräsident MV) und von Herrn Pegel (Energieminister MV), sich dafür einzusetzen, dass bei Gadebusch kein WIndpark entsteht. Beide wurden wortbrüchig.

DESHALB: Schauen sie sich die Seite an und machen sie mit und wehren sie sich gegen die WIndkraft direkt vor unserer Haustür. Wenn überhaupt, dann klappt es durch Kraft durch Masse.

Windmühlen bei Neuendorf, aufgenommen am Ortsausgang Neuendorf Richtung Pokrent
Windmühlen bei Neuendorf, aufgenommen am Ortsausgang Neuendorf Richtung Pokrent

Demokratie beim WInd?

Die Demokratie in den betrachteten Prozessen sehe ich ausschließlich darin, dass wir als Bürger den Landtag wählen und dieser dann Leute bestimmt, die das weitere Prozedere definieren. Wir wählen weiterhin die Parlament der Kreise und Städte, die wiederum die Leute bestimmen, die in den vom Lantag definierten Gremien mittun.

ABER:

  • Keine der Parteien interessiert sich in diesem Fall für die Belange der Landbevölkerung, die die Windmühlen vor ihren Häusern ertragen müssen. Deutlich wurde dies, als der "Freie Horizont" per erfolgreicher Unterschriftenaktion eine geringfügige Erhöhung der Abstandsregel  von 10 H statt 7 H forderte und keine Partei dem zustimmte. Wen soll ich dann wählen?
  • Die Kommunen und die örtliche Bevölkerung haben keine echte Möglichkeit der Mitbestimmung. (siehe z.B. auch wieder Freier Horizont). Es werden Gutachten bei Kanzleien der Windlobby beauftragt, um diese Unabhängigkeit von der Meinung der Kommunen und Bürger auch noch bestätigen zu lassen.
  • Ausschließlich die Landbevölkerung ist von den Auswirkungen der Windmühlen betroffen. Und wie die Landbevölkerung im Regionalen Planungsverbund vertreten ist, habe ich oben gezeigt. Als es um Offshore-WIndparks in der Ostsee ging, war durch die großen Ostseebäder und vor allem durch die Touristiklobby der Widerstand wirtschaftlich mächtiger und damit erfolgreicher.
  • Die Argumente der Windkraftbefürworter und auch der Politiker sind sehr einseitig. Das wegen der auch mal möglichen Flauten herkömmliche Kraftwerke nicht abgeschaltet werden können, wird eher leise oder gar nicht gesagt. Das praktisch ein großer Teil der Landbevölkerung enteignet wird, da deren Besitz durch die Nähe von Windparks deutlich an Wert verliert, wird weitestgehend verschwiegen. Um die gesundheitlichen Folgen und die Folgen für die Umwelt kleinzureden, werden immer wieder sehr spezielle, einseitige Studien u.a. verbreitet. Die Erfahrungen der Betroffenen werden ignoriert.

Noch kann ich dem Werbeslogan "MV tut gut" folgen, ich wohne gerne hier. Unsere Politiker sind erfolgreich dabei, dies langsam, aber kontunuierlich zu ändern.

Einige Technische Daten

Bis ca. 2005 überwogen die Windanlagen mit einer Höhe von ca. 100 m. Bei den neu errichteten Anlagen liegt die Höhe bei ca. 200m mit einer Leistung von 2 - 3 Megawatt, wenige sogar bis zu 7,5 Megawatt. Das bedeutet eine Verzehnfachung der Leistung in den letzten 20 Jahren. Die großen Anlagen drehen sich langsamer, sind nicht lauter, aber der Schattenwurf reicht wesentlich weiter. Alle Anlagen sind nachts mit rotem LIchtern ausgestattet, die ständig blinken. Mir sagte der Vertreter eines Herstellers, dass es technisch und geetzeskonform möglich wäre, diese Lichte nur blinken zu lassen, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Allerdings habe ich noch keine Anlage gesehen, bei der solche Technik installiert ist. Es blinkten alle.

Kriterien für Windeignungsgebiete

Für die Auswahl dieser Windeignungsgebiete gibt es nun eine Anzahl von verschiedenen Kriterien. Diese wurden im RREP von 2011 beschrieben und dann am 20.01.2016 korrigiert. Hier die aktuellen Kriterien von 2016:

Um die Beeinträchtigung, insbesondere von Siedlungsbereichen, Naturraumpotenzialen und der Tourismusentwicklung so gering wie möglich zu halten, aber andererseits der Windenergienutzung als Form der regenerativen Energienutzung substanziell Raum zu verschaffen, werden Eignungsgebiete für Windenergieanlagen mit möglichst geringem Konfliktpotenzial als verbindliches Ziel der Raumordnung ausgewiesen

Von allen Gebäuden, die nach Art und Nutzung dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen (Wohngebäude, Ferienhäuser), ist ein Abstand einzuhalten, welcher der 7-fachen Gesamthöhe der Windenergieanlage, mindestens jedoch 1.000 m, entspricht. (H7)

Begründung:

Mit der höhenbezogenen Abstandsregelung wird innerhalb der ausgewiesenen WEG im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens der Abstand einzelner Windenergieanlagen (WEA) zur Wohnbebauung in Abhängigkeit von der jeweiligen Anlagenhöhe festgesetzt. Dabei beträgt der Abstand zu Wohngebäuden das 7-fache der Anlagenhöhe.

Dabei gilt:

  • Gesamthöhe = Nabenhöhe der WEA zuzüglich Radius des Rotors,
  • Abstand = Maß zwischen der Außenkante der WEA und der äußeren Bebauungsgrenze der  betreffenden Siedlung.
  • Außenkante der WEA: Umfang der von den Rotorblättern überstrichenen, senkrecht auf das Gelände projizierten Kreisfläche.

Harte Ausschlusskriterien zur Ausweisung der Eignungsgebiete für Windenergieanlage:

  • Gebiete, die nach der BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen
  • Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich
  • Festgesetzte Naturschutzgebiete gemäß § 23 BNatSchG
  • Naturnahe Moore
  • Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 20 NatSchAG M-V ab 5 ha
  • Militärische Anlagen

Weiche Ausschlusskriterien zur Ausweisung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen

  • 1.000 m Abstandspuffer zu Gebieten, die nach der BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen (bzw. H7)
  • 1.000 m Abstandspuffer zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich (bzw. H7)
  • Vorranggebiete Rohstoffsicherung
  • Vorranggebiete Küsten- und Hochwasserschutz
  • Vorranggebiete Trinkwasser
  • Vorranggebiete Gewerbe- und Industrie
  • Tourismusschwerpunkträume
  • Unzerschnittene landschaftliche Freiräume mit sehr hoher Schutzwürdigkeit (> 2.400 ha)
  • Räume mit sehr hohem Landschaftsbildpotential, einschließlich 1.000 m Abstandspuffer
  • Waldflächen ab 10 ha
  • Binnengewässer ab 10 ha und Fließgewässer 1. Ordnung
  • Biosphärenreservate
  • Naturparks
  • Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009, einschließlich 500 m Abstandspuffer
  • Horste / Nistplätze von Großvögeln gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG:
    •  Schreiadler – Waldschutzareal einschließlich 3.000 m Abstandspuffer
    •  Schwarzstorch – Brutwald einschließlich 3.000 m Abstandspuffer
    •  Seeadler – Horst einschließlich 2.000 m Abstandspuffer
    •  Fischadler – Horst einschließlich 1.000 m Abstandspuffer
    •  Wanderfalke – Horst einschließlich 1.000 Abstandspuffer
    •  Weißstorch – Nest einschließlich 1.000 m Abstandspuffer
  • Kernflächen des Gebietes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Schaalsee-Landschaft“ gemäß genehmigtem Pflege- und Entwicklungsplan
  • Flugplätze einschließlich Bauschutz- und Hindernisbegrenzungsbereich gemäß §§ 12 und 17 LuftVG
  • Schutz- und Wirkungsbereiche militärischer Anlagen
  • Mindestgröße eines Windeignungsgebietes von 35 ha

Restriktionskriterien zur Ausweisung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen

  • 500 m Abstandspuffer zu den Kernflächen des Gebietes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Schaalsee-Landschaft“ gemäß genehmigtem Pflege- und  Entwicklungsplan
  • 500 m Abstandspuffer zu festgesetzten Naturschutzgebieten gemäß § 23 BNatSchG
  • 500 m Abstandspuffer zu naturnahen Mooren nach Gutachtlichem Landschaftsprogramm M-V gemäß Karte V
  • 500 m Abstandspuffer zu Biosphärenreservaten
  • 500 m Abstandspuffer zu Naturparks
  • Vorbehaltsgebiete Naturschutz- und Landschaftspflege
  • Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung
  • Vorbehaltsgebiete Küsten- und Hochwasseschutz
  • Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie
  • Vorbehaltsgebiete Kompensation und Entwicklung
  • 200 m Abstandspuffer zu gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 20 NatSchAG M-V ab 5 ha
  • Horste vom Rotmilan einschließlich 1.000 m Abstandspuffer
  • Landschaftsschutzgebiete gemäß der jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung
  • Vogelzug Zone A – hohe bis sehr hohe Dichte
  • Rastgebiete (Land) von Wat- und Wasservögeln mit sehr hoher Bedeutung, einschließlich 500 m Abstandspuffer
  • Flugsicherungseinrichtungen, einschließlich Schutz- u. Wirkbereich
  • Gesetzlich geschützte Bau- und Bodendenkmale gemäß § 7 i. V. m. § 1 DSchG M-V,
  • einschließlich der zum Funktionserhalt erforderlichen Sichtachsen bestehender und geplanter UNESCO-Welterbestätten
  • Mindestabstand zu bestehenden oder neu geplanten Eignungsgebieten 2.500 m
  • Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Siedlungen

Bemerkung: "Die Restriktionskriterien sprechen zwar grundsätzlich gegen die Festlegung eines Eignungsgebietes  für  Windenergieanlagen  auf  der  betreffenden  Fläche,  in  einer Abwägung  des  Einzelfalls  können  sich  jedoch  die  Windenergie  begünstigenden Belange durchsetzen. Innerhalb der Restriktionsgebiete kann damit eine planerische Einzelfallabwägung erfolgen."

Diese Kriterien und auch die Bemerkung sind Bestandteil Regionalen Raumentwicklungsplanes (siehe Download)

Wichtige Dokumente zum Download

Download
Regionaler Raumentwicklungsplan Westmecklenburg vom 31.08.2011
Unter anderem werden die Kriterien für die Auswahl von WIndeignungsgebieten beschrireben
20110831_rrep-wm-2011.pdf
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Download
Neufassung des Abschnits 6.5 (Windenregie) des Regionalen Raumentwicklungsplans Westmecklenburg vom 20.01.2016
Es werden die Kriterien und die gepalnten Windeignungsgebieten neu entwickelt
20160321_teilfortschreibung-rrep-wm-bete
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Download
Satzung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg
Es wird u.a. beschrieben, wer die Mitglieder des Verbandes sind, wie der Vorstand besitzt wird, wie Entscheidungen fallen, welche finanziellen Mittel bereitstehen.
20160321_satzung-rpv-wm-26-02-2014.pdf
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Download
Namentliche Aufzählung der Mitglieder und des Vorstandes des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg
20160321_RPV_Mitglieder_Vorstand.pdf
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Download
Abnahme des Gutachtens „Rechtssichere Verankerung des gemeindlichen Willens bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten
20141206_Ergebnis_Gutachten_Gemeinsamer-
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Gutachten Rechtanwaltskanzlei Dombert - Rechtssichere Verankerung des gemeindlichen Willens bei der Ausweisung von Eignungsgebieten Windenergieanlagen (WEG) im Rahmen der Teilfortschreibung des Regio-
20140914_Gutachten-Gemeinsamer_Wille_201
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Download
Artikel zum Bürgerbeteiligungsgesetz in MV von Herrn Geßner (DombertRechtsanwälte)
20160321_Gessner_Artikel_zum_Beteiligung
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